NFinanzglossar

Nießbrauch

Kurzdefinition

Recht, eine Sache zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein.

Überblick

Der Nießbrauch erlaubt es einer Person, eine Sache zu nutzen und deren Erträge zu vereinnahmen, ohne deren Eigentümer zu sein, in der Regel zeitlich begrenzt.

Häufige Anwendungsfälle

  • Immobilieninvestitionen
  • Vermögensverwaltung
  • Erbschaften und Schenkungen

Anwendungsbeispiele in kleinen Unternehmen

  • Bewirtschaftung einer Immobilie
  • Aufteilung von Immobilienerträgen
  • Vereinbarungen zwischen Erben
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