EFinanzglossar

Einzelunternehmer

Kurzdefinition

Person, die ein Unternehmen im eigenen Namen führt.

Überblick

Ein Einzelunternehmer ist eine Person, die ein Unternehmen ohne eine von ihrer Person getrennte Rechtsform gründet und führt und dabei alle Risiken und Gewinne selbst trägt.

Typische Anwendungsfälle

  • Ein Unternehmen ohne großen Verwaltungsaufwand gründen.
  • Von einer einfachen Verwaltung profitieren.
  • Entscheidungen schnell treffen.
  • Die Gründungskosten minimieren.

Anwendungsbeispiele in kleinen Unternehmen

  • Ein Geschäft oder eine Handwerkswerkstatt eröffnen.
  • Beratungsleistungen anbieten.
  • Ein Online-Geschäft aufbauen.
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